Städte und Gemeinden fordern rückwirkende Erhöhung der Flüchtlingspauschale um mindestens 25 Prozent
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 21.03.2024
Die Pressemitteilung im PDF-Format: Pressemitteilung 4/2024
Die Städte und Gemeinden sind durch die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten weiterhin sehr stark belastet. „Das Land muss die Kommunen deutlich mehr unterstützen und die Flüchtlingspauschale um mindestens 25 Prozent erhöhen“, forderte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW), am Rande einer Präsidiumssitzung in Düsseldorf.
„Die Städte und Gemeinden zahlen schon seit Jahren obendrauf. Sie sind zwingend auf eine Erstattung der tatsächlichen Kosten angewiesen, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen“, kritisierte Sommer. „Eine Erhöhung der Pauschale, die uns für jeden Geflüchteten zusteht, ist überfällig. Schon allein wegen der enormen Preissteigerungen ist der aktuelle Betrag von 10.500 Euro im Jahr für eine kreisangehörige Kommune viel zu gering.“
Sommer wies auf die dauerhaft hohe Belastung der Kommunen hin. „Die Städte und Gemeinden stehen seit Anfang 2022 unter Dauerstress. Umso mehr benötigen sie eine Finanzausstattung, mit der sie Betreuung, Unterkunft und Integration verlässlich bezahlen können“, so Sommer. Die aktuelle Pauschale im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sei hoffnungslos veraltet und beruhe auf Kostenberechnungen aus dem Jahr 2017.
Das Land stehe daher in der Pflicht
- die FlüAG-Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2024 um mindestens 25 Prozent zu erhöhen, um Kostensteigerungen aufzufangen,
- eine Finanzierungsregelung für das Vorhalten nicht belegter Plätze zu schaffen, für die die Kommunen bislang keinerlei Erstattung erhalten,
- sich stärker an den Gesundheitskosten für Geflüchtete zu beteiligen und die Mindestgrenze von derzeit 35.000 Euro für eine Beteiligung an außergewöhnlichen Krankheitskosten deutlich herabzusetzen.
Auch der Bund müsse deutlich mehr Verantwortung übernehmen. Die beim Flüchtlingsgipfel im November verbredete einmalige Pauschale von 7500 Euro reiche nicht aus, um die Kommunen hinreichend zu entlasten.