NRW – Wahlrechtsänderungen gefährden die Demokratie

Wahlrechtsänderungen gefährden die Demokratie

Dortmund, 5. Juli 2024 
Der Landesverband der Wählergemeinschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW) kritisiert scharf die Änderungen des Wahlgesetzes durch die Landesregierung. Durch das neue Gesetz wird die Anzahl der Wählergemeinschaften und kleinen Parteien in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen reduziert und stellt aus Sicht des Landesverbandes einen gravierenden Eingriff in die demokratischen Grundsätze dar und schwächen die politische Vielfalt in den Kommunalparlamenten.

„Diese Änderung des Gesetzes ist ein harter Schlag gegen die demokratische Partizipation und die politische Vielfalt in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen“, so der Vorstand des Landesverbands der Wählergemeinschaften NRW.

Lesen Sie hier weiter: Pressemitteilung des Landesverbandes der Wählergemeinschaften in NRW

Martin Teigeler hat sich für den WDR ebenfalls mit diesem Thema befasst:
                              NRW-Kommunalwahl 2025: Darum gibt es Streit ums Wahlrecht

Die UWG Kreis Düren lehnt die Änderungen des Wahlgesetzes durch die Landesregierung in dieser Form ab und macht deshalb auf eine Online-Petition zur Rücknahme aufmerksam. Wir bitten Sie, dieses Anliegen auch im Sinne der Wählergemeinschaften im Kreis Düren zu unterstützen.

Den Link zur Petition finden Sie hier.

Ausführliche Informationen und die Pressemitteilung finden Sie auf folgender Website.

BerichterstattungWDRTagesschau

Dürener Zeitung/Jülicher Zeitung – Artikel ab Mittwoch, 7. August 2024
♦ Gutachten zu Wahlreform aufgetaucht
JZ_240807_Ddorf_Gutachten_zur_NRW-Wahlrefom_aufgetaucht
♦ Transparenz beim Wahlrecht
JZ_240807_Kommentar_zur_Reform_des_NRW-Kommunalwahlrechtes
♦ Verfassungsklage gegen NRW-Wahlrechtsreform
DZ_240810_Ddorf-Muenster_FDP-Verfassungsklage_gegen_Wahlrechtsreform